Erzieher ist eine in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich geregelte schulische Ausbildung an Fachschulen, Berufsfachschulen, Berufskollegs und anderen Bildungseinrichtungen. Die Ausbildung dauert zwischen zwei bis vier Jahren. Ziel ist der Abschluss als „staatlich anerkannter Erzieher/in“. Immer mehr Hochschulen bieten auch Bachelor- und Master-Studiengänge für Erzieher und Erzieherinnen an.
Für die Ausbildung brauchst du einen mittleren Bildungsabschluss, d.h. den Realschulabschluss. Die beruflichen Voraussetzungen sind aber von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich geregelt.
An den Fachschulen wird in der Regel die Abschlussprüfung in einem anerkannten und für die Zielsetzung der Fachrichtung einschlägigen Ausbildungsberuf vorausgesetzt oder eine entsprechende Berufspraxis.
Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend unterstützt zurzeit mit seiner Initiative „Quereinsteigerprogramm – Männer in Kitas“ die Bundesländer beim Aufbau von Ausbildungsoptionen für Quereinsteiger. Es sollen Möglichkeiten für Menschen mit Berufserfahrung geschaffen werden. Die Bundesagentur für Arbeit (BA) wird aktiv dabei mitwirken die Initiative umzusetzen, indem sie zum Beispiel geeignete Qualifizierungen für Arbeitslose finanziert, interessierte Männer informiert und berät. Da die Vorgaben zu Dauer und Aufnahmevoraussetzungen der Ausbildung zum Erzieher in den Bundesländern sehr unterschiedlich sind, wird es voraussichtlich keine bundeseinheitliche Lösung für Quereinsteiger geben, sondern spezifische, zum Teil unterschiedliche Wege, die jeweils den landesrechtlichen Bedingungen gerecht werden.
Wer schon Berufserfahrung mitbringt und Erzieher werden möchte, kann sich in einen Verteiler eintragen. Die Koordinationsstelle „Männer in Kitas“ gibt die Daten an das BMFSFJ weiter. Diese wird dann informieren, sobald es verlässliche Informationen zum Quereinstieg und zur Umschulung in den Erzieher-Beruf gibt.
Link: Verteiler für berufserfahrene Männer bei der Koordinationsstelle
Möglichkeiten der Umschulung zum staatlich anerkannten Erzieher gibt es wegen der unterschiedlichen Ausbildungsrichtlinien für den Beruf und den aktuellen Förderbestimmungen der Bundesagentur für Arbeit zurzeit nur in wenigen Bundesländern, beispielsweise in Hessen. Die Teilnahme an einer Umschulung kann für Arbeitslose und von Arbeitslosigkeit bedrohte Beschäftigte über den Bildungsgutschein gefördert werden. Die Voraussetzungen dafür müssen bei den jeweils zuständigen Agenturen für Arbeit erfragt werden.